Errichtung eines elektronischen Meldesystems für den gesetzlich vorgeschriebenen, bundesweiten Notdienst-Fonds
Projekt
Überblick
Beschreibung
Vom Gesetzgeber wurde 2012 ein Gesetz verabschiedet, welches die Vergütung der Apothekennotdienste neu regelt. In der Folge werden seit dem 1.8.2013 jeder Apotheke ganz konkrete Vergütungsbeträge für geleistete Notdienste aus einem zentralen Budget gezahlt, welches die aus Notdienstaufschlägen pro Medikament speist. Die Apothekenspezifische Abrechnung, welche auch Notdienstausfälle infolge von Havarien oder or. Problemen genau erfassen muss, wurde in die langjährige ADILUX-Kammerdatenbank integriert und mit der ersten Abrechnung im Oktober 2013 erfolgreich getestet.